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Kanzleien & Notariate

Mandanten verstehen, ab dem ersten Satz.

Vom Empfang über die Terminabsprache bis zur Unterlagenliste: Doli hilft Kanzleien und Notariaten, fremdsprachige Mandantinnen und Mandanten sofort zu verstehen, ohne Gesprächsprotokoll und ohne Speicherung.

So hilft Doli.

Situationen aus Ihrem Alltag und die Doli-Funktion, die dazu passt.

  • Dolmetschen

    Empfang und Terminabsprache

    Anliegen aufnehmen, Termine vergeben und erklären, welche Unterlagen mitzubringen sind.

  • Dolmetschen

    Unterlagen und Fristen erklären

    Welche Nachweise fehlen, bis wann etwas zu erledigen ist: klar in der Sprache der Mandantschaft.

  • Chat

    Kurze Nachrichten

    Eine Rückfrage oder Erinnerung als Text übersetzen und vorlesen lassen.

  • Live-Untertitel

    Besprechungen mitlesen

    Längere Erläuterungen auf einem gekoppelten Gerät als Live-Untertitel mitlesen.

Worauf es ankommt.

Was Datenschutzbeauftragte, Leitung und Team vor dem Einsatz wissen wollen, belegt und nachlesbar.

Sicherheit im Detail
  • Keine Gespräche gespeichert

    Doli legt keinen Gesprächsverlauf an. Audio, Übersetzung und Transkript verschwinden mit dem Gespräch, auch bei Google gilt Zero Data Retention.

  • Verarbeitung in der EU

    Die KI rechnet bei Google Cloud Vertex AI in der EU-Multiregion, der Doli-Server steht in Nürnberg, die Konten liegen in Frankfurt am Main.

  • AVV, TOMs und Anbieterkette

    Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die technischen und organisatorischen Maßnahmen und alle Unterauftragsverarbeiter liegen sofort als Dokument bereit.

  • Kein KI-Training

    Gesprächsinhalte fließen in kein Modelltraining, weder bei Doli noch bei Google.

  • Eigene Konten statt geteilter Logins

    Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter meldet sich selbst an. Berechtigte Personen verwalten Geräte und Abrechnung.

  • § 203 StGB in Prüfung

    Die Prüfung für Berufsgeheimnisträger ist beauftragt.

Schweigepflicht nach § 203 StGB

Ihr Berufsstand ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ob und wie Doli als mitwirkender Dienstleister eingesetzt werden kann, lassen wir rechtlich prüfen. Bis das Ergebnis vorliegt, sagen wir den Einsatz für Gespräche mit Berufsgeheimnissen nicht zu. Sprechen Sie uns an: Wir klären Ihren Fall und melden uns mit dem Ergebnis.

Wo Doli nicht ersetzt

Bei Beurkundungen mit Beteiligten, die nicht hinreichend Deutsch sprechen, gilt § 16 BeurkG: Die Niederschrift wird übersetzt, dafür braucht es einen Dolmetscher oder die Übersetzung durch den Notar. Vor Gericht gilt § 185 GVG. Doli ersetzt diese Sprachmittlung nicht.

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Passt Doli zu Ihrem Team?

3 € pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer, sekundengenau und ohne Grundgebühr. Oder wir besprechen Ihren Einsatz persönlich.