Zusatz für Geschäftskunden-Webkäufe
Hier kannst du das vollständige versionierte Dokument lesen. Die unveränderbare Vertragsfassung steht zusätzlich als Download bereit.
Version: 1.0
Maßgebliche Sprache: Deutsch
1. Parteien, Geltungsbereich und Rang
Dieser Zusatz gilt ausschließlich für einen Doli-Geschäftstarif, den der im elektronischen Annahmenachweis bezeichnete Unternehmer ("Kunde") auf der Doli-Website über Stripe Managed Payments erwirbt. Er ergänzt die im Annahmenachweis bezeichneten Geschäftskundenbedingungen und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Anlagen ("AVV") zwischen dem Kunden und
Fuat Karacocuk, handelnd unter dem Produktnamen Doli
S 3, 2A, 68161 Mannheim, Deutschland
E-Mail: info@doliapp.de
USt-IdNr.: DE446446262
("Doli"). Für diesen Webkauf geht dieser Zusatz nur solchen Regelungen vor, die einen Kauf über Apple App Store oder Google Play, eine Aktivierung durch RevenueCat oder die Abwicklung durch einen App-Store voraussetzen. Für native Käufe gilt dieser Zusatz nicht. Im Übrigen bleiben die Geschäftskundenbedingungen, die AVV und ihre Anlagen unverändert.
2. Vertreter, Konten und gemeinsames Kontingent
Der Webkauf kann durch den Unternehmensinhaber oder eine Person erfolgen, die berechtigt ist, den Kunden rechtswirksam zu vertreten und die Vertragsunterlagen in seinem Namen anzunehmen. Der Kauf ist nicht auf Einzelunternehmer beschränkt.
Das abonnierende Doli-Konto verwaltet Tarif und Kontingent. Beschäftigte und sonstige autorisierte Nutzer verwenden ihre eigenen Doli-Konten. Über die Gerätekopplung können autorisierte gekoppelte Geräte auf das gemeinsame Kontingent des abonnierenden Kontos zugreifen; die Anmeldedaten des abonnierenden Kontos werden nicht geteilt. Die Kopplung allein macht einen Nutzer weder zum Käufer noch zum Vertreter oder zur Vertragspartei.
3. Annahme und technische Bereitstellung
Vor Öffnung des bezahlten Checkouts bestätigt die vertretende Person die angezeigte AVV und ihre Vertretungsbefugnis. Doli bindet diese vorläufige Bestätigung serverseitig an den exakt authentifizierten Nutzer, den bezeichneten Kunden und das Unternehmensprofil, die Rollenwahl, den gewählten Tarif sowie Versionen und Prüfsummen der angezeigten Vertragsunterlagen. Die Bestätigung allein erzeugt weder einen aktiven entgeltlichen Vertrag noch eine Geschäftsberechtigung oder ein Kontingent.
Mit Betätigen der zahlungspflichtigen Bestellschaltfläche im Checkout gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für den angezeigten Geschäftstarif samt bezeichneten Vertragsunterlagen ab. Doli nimmt es an, indem Link SMP im Namen von Doli die erfolgreiche Bestellung und Zahlung bestätigt, spätestens durch Bereitstellung der bezahlten Leistung. Damit wird auch die zuvor bestätigte AVV Bestandteil des Geschäftskundenvertrags.
Für die technische Freischaltung prüft Doli den zugehörigen Zahlungs- oder Rechnungsnachweis serverseitig gegen die genaue Kaufautorisierung und erzeugt den Vertrags- und Berechtigungsnachweis einmalig. Eine Browserweiterleitung, eine offene oder fehlgeschlagene Zahlung oder ein nicht zuordenbarer Nachweis genügt für diese Freischaltung nicht. Ein technisches Zuordnungsproblem lässt eine bereits bestätigte Bestellung nicht entfallen und verschiebt nicht deren rechtlichen Beginn. Doli klärt solche Probleme unverzüglich; gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
Eine spätere bezahlte Verlängerung führt den gewählten Tarif fort, erzeugt aber keine neue AVV-Annahme und keine weitere erstmalige Vertragsaktivierung. Eine erneute Annahme kann unabhängig davon erforderlich werden, wenn die Vertragsunterlagen wesentlich geändert werden.
4. Verkaufstransaktion und Doli-Leistung
Sold through Link, LLC ("Link SMP") stellt Stripe Managed Payments bereit und wickelt die ausgewählte Web-Verkaufstransaktion als Merchant of Record im Namen von Doli als Verkäufer und Anbieter des digitalen Produkts ab. Für Bestellung, Zahlungsmethoden, Belastung, transaktionsbezogene Belege und Rechnungen, Transaktionssupport sowie Verwaltung von Verlängerung, Kündigung und Erstattung gelten die im Checkout einbezogenen und jeweils anwendbaren Sold Through Link Terms und Purchase Terms. Link SMP oder verbundene Stripe-Unternehmen können eine Transaktion nach diesen Bedingungen ablehnen, stornieren oder erstatten. Dieser Zusatz verspricht keine automatische Kündigung oder Erstattung.
Doli bleibt für Bereitstellung, Funktionsumfang, produktbezogenen Support und die sonstigen Pflichten zur Doli-Leistung verantwortlich. Eine Zahlung an Link SMP oder das zuständige verbundene Unternehmen erfüllt die Zahlungspflicht des Kunden für die betreffende Bestellung. Der im Checkout ausgewiesene Preis, Abrechnungszeitraum und Verlängerungsstatus sind für die Transaktion maßgeblich; zwingendes Recht bleibt unberührt.
5. Steuern, Steuerkennung und Rechnungen
Link SMP oder verbundene Stripe-Unternehmen berechnen, erheben, melden und führen indirekte Steuern nur in dem Umfang ab, den die anwendbaren Stripe-Managed-Payments-Unterlagen und das Recht des betreffenden Landes vorsehen. Soweit Link die steuerliche Verantwortung nicht übernimmt, bleiben die gesetzlich bestimmten Pflichten unberührt; Link kann eine Rechnung im Namen von Doli ausstellen.
Eine Steuerkennung ist keine Voraussetzung für die vorläufige AVV-Bestätigung. Soweit der Link-Checkout ein freiwilliges Feld dafür anbietet, kann der Kunde seine Steuerkennung dort optional an Link übermitteln; Link kann Angaben zur Steuerberechnung nach seinen Bedingungen anfordern. Die Angabe allein bedeutet weder, dass Link sie erfolgreich geprüft hat, noch dass Reverse Charge oder eine andere Steuerbefreiung gilt. Maßgeblich sind die im Checkout und auf der Rechnung ausgewiesene steuerliche Behandlung sowie zwingendes Steuerrecht. Der Link-Beleg oder die Link-Rechnung ist von Dolis Vertragskopie zu unterscheiden.
6. Vertragskopie und AVV
Nach der einmaligen bezahlten Aktivierung erzeugt Doli die personalisierte, unveränderbare Vertragskopie mit Kunden- und Vertreterdaten, Rollenwahl, Dokumentversionen und -prüfsummen, Annahme- und Aktivierungszeit sowie einer nicht sensiblen Kaufreferenz. Doli stellt sie privat im berechtigten Konto bereit und versendet sie an die verifizierte Vertragsadresse. Sie ist keine Zahlungsrechnung von Link.
Die AVV besteht weiterhin ausschließlich zwischen dem Kunden und Doli. Doli bleibt Auftragsverarbeiter beziehungsweise Unterauftragsverarbeiter für die in der AVV bezeichneten Kundendaten. Stripe und Link werden durch diesen Zusatz weder Partei der AVV noch Unterauftragsverarbeiter für die Doli-Inhaltsleistung; die in der AVV und ihren Anlagen beschriebene Inhaltsverarbeitung ändert sich nicht. Bestell-, Zahlungs-, Steuer- und Transaktionsdaten verarbeitet Stripe beziehungsweise Link nach den für den Webkauf geltenden Bedingungen und Datenschutzhinweisen. Doli verarbeitet seine Konto-, Vertrags-, Berechtigungs-, Kontingent-, Abgleichs-, Buchführungs-, Support-, Sicherheits- und Rechtsnachweise in eigener Verantwortlichkeit nach den Doli-Datenschutzhinweisen.
7. Wechsel des Geschäftstarifs
Ein über die Doli-Website angebotener Tarifwechsel betrifft das bestehende Webabonnement und begründet kein zweites Abonnement. Vor der Bestätigung werden Zieltarif, sofort fälliger Betrag, zusätzliches Kontingent, Ende des laufenden Zeitraums sowie Preis und Kontingent der nächsten Abrechnungsperiode angezeigt. Nur das abonnierende Konto darf einen Wechsel im Namen des Kunden bestätigen.
Bei einem Wechsel in einen größeren Geschäftstarif entspricht die Nachzahlung dem vollen Unterschied zwischen den Monatspreisen der beiden Tarife. Sie wird nicht nach den verbleibenden Tagen gekürzt. Nach bestätigter erfolgreicher Zahlung erhöht sich das Kontingent um den vollen Unterschied der Monatsminuten. Bereits verbrauchte Minuten und Anfang und Ende der laufenden Periode bleiben unverändert. Die zusätzlichen Minuten verfallen mit dieser laufenden Periode; es beginnt durch den Wechsel kein neuer Monat. Ab der nächsten Periode gelten Preis und Kontingent des größeren Tarifs.
Ein Wechsel in einen kleineren Geschäftstarif wird für die nächste Abrechnungsperiode vorgemerkt. Der bereits bezahlte Zeitraum bleibt unverändert; für diesen Zeitraum entsteht durch die Vormerkung keine Gutschrift. Eine noch nicht wirksame Doli-Vormerkung kann über den angebotenen Verwaltungsweg zurückgenommen werden. Dies kündigt das Abonnement nicht.
Eine offene, abgebrochene oder fehlgeschlagene Nachzahlung aktiviert kein zusätzliches Kontingent. Solange ein Wechsel noch ungeklärt ist, kann ein weiterer Wechsel bis zur Klärung gesperrt bleiben. Bestehende Kündigungen oder andere geplante Änderungen werden nicht ohne ausdrückliche Bestätigung aufgehoben. Doli bewahrt den ursprünglichen Vertragsnachweis und den gesonderten Nachweis des Tarifwechsels auf. Die unveränderte AVV gilt weiter; eine bloße Änderung des Minutenkontingents erfordert keine erneute Annahme derselben AVV.
8. Laufzeit und Schlussbestimmungen
Der Doli-Leistungsvertrag kommt nach Abschnitt 3 zustande und läuft entsprechend dem gewählten Tarif. Eine wirksame Kündigung beendet die Verlängerung nach den anwendbaren Bedingungen, nicht zwingend den bereits bezahlten Leistungszeitraum. Fehlende, zurückgenommene oder widerrufene Zahlungs- oder Berechtigungsnachweise können den Zugriff entsprechend den Geschäftskundenbedingungen sperren. Zwingende Rechte und Pflichten bleiben unberührt.